BGH: Anspruch auf Schadenersatz schon beim Auszug

Das Landgericht Saarbrücken hatte das lange anders gesehen, seine falsche Rechtsprechung aber vor Jahren aufgegeben. Deliktische Ansprüche sind eben anders als vertragliche.

Der BGH scheint dies aber auch bei rein vertraglichen Ansprüchen so zu sehen, die Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht.

BGH: Anspruch auf Schadenersatz schon beim Auszug

 

Kategorie: Ralph Buschauer | von: Ralph Buschauer