Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein spannendes, dem ständigen Wechsel unterliegendes Rechtsgebiet. Es beschäftigt sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit. Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch supranationale EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.

Daneben kennt die deutsche Wirtschaftsordnung dem Grunde nach zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen rechtlichen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich dabei in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  1. Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.
  2. Kollektiv-Arbeitsrecht: Es betrifft das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Rechtsanwalt Lukas Lehnen nimmt bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen Ihre Interessen wahr und setzt diese für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Seit August 2017 hat Rechtsanwalt Lukas Lehnen den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und bringt diese überdurchschnittlichen Kenntnisse effektiv für Ihre Interessenwahrnehmung ein.

Tätigkeitsfelder:

  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kündigungsschutzprozess,
  • Entwurf und Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen,
  • Lohnansprüche,
  • Urlaubsansprüche,
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz,
  • Schutz besonderer Personengruppen der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
  • kollektives Arbeitsrecht,

sowie alle weiteren Probleme zu arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten.

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