Immobilienrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006

Im Immobilienrecht bearbeite ich  etwa Fragen nach Hauskauf  bei Mängeln an Häusern und Wohnungen, das gesamte Miet- und Wohnungseigentumsrecht, z.B. Räumungsklagen, Fragen der Kündigung im Mietrecht, Entwurf und Gestaltung von Gewerbemietverträgen, Maklerrecht, Nachbarrecht und fast alles, was mit der Immobilie an Rechtsfragen verbunden ist.

Fragen Sie mich unverbindlich:

    Die Gebiete, die nach der Fachanwaltsordnung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören:

    „ § 14c Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

    Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

    1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
    2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
    3. Wohnungseigentumsrecht,
    4. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
    5. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
    6. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts“

    Hier der Link zur kompletten Fachanwaltsordnung:
    https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/FAO_1.1.08_090615.pdf