Vorsorge / Betreuung

Ich berate Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Vorsorge.

Vorsorge ist für den Fall zu treffen, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Existiert keine Vorsorgevollmacht erfolgt die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung durch das Gericht. Gerade für den Fall, dass Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses nicht mehr dazu in der Lage sein sollten diesbezüglich Wünsche zu äußern, sollten Sie frühzeitig Vorsorge getroffen haben.

Unsere Leistungen u.a.:

  • Beratung über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten
  • Erstellung von individuellen Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung
  • Vertretung bei Missbrauch einer Vorsorgevollmacht
  • Unterstützung bei einem Betreuerwechsel
  • Änderung oder Widerruf einer Vorsorgevollmacht

Vorlagen und Muster aus dem Internet sind im Rahmen der Vorsorge oft nicht ausreichend, weil sie nicht individuell auf die Interessen des Vollmachtgebers eingehen. Je nach rechtlicher Konstellation ist eine fundierte anwaltliche Beratung bei diesem Thema nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig. Insbesondere wenn mehreren Personen eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wird, die ein gemeinsames Handeln erforderlich macht, führt dies nicht selten auch familienintern zu Streitigkeiten, die bei vorheriger Beratung vermieden werden könnten.

Rechtliche Vorsorge kann im Einzelnen bedeuten:

a. Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, Sie zu vertreten. Die Vertretung kann sowohl in finanziellen, als auch persönlichen, Angelegenheiten erfolgen. Vertrauen in die zu bevollmächtigende Person ist bei der Erteilung einer solchen Vollmacht jedoch von besonderer Bedeutung, da sie grundsätzlich erst einmal keiner Kontrolle unterliegt. Der Missbrauch einer solchen könnte die Folge sein. Gerade hier bedarf es vor der Erteilung einer umfassenden Beratung, um die Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht abschätzen zu können und diese gegebenenfalls auch rechtlich zu beschränken. In manchen Fällen ist auch die notarielle Erteilung einer Vorsorgevollmacht notwendig. Auch hierüber berate ich Sie im Einzelfall.

Aber auch nach Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann es zu Problemen kommen, wenn sich intern nicht an Absprachen gehalten wird oder der Bevollmächtigte vielleicht doch nicht ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers handelt. Auch bei einem solchen Missbrauch der Vorsorgevollmacht berate und vertrete ich Sie, wenn dies notwendig wird.

b. Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Wünsche zur Betreuerbestellung und zur Durchführung der Betreuung geäußert werden. Vorteil einer Betreuerbestellung ist, dass den späteren Betreuer bestimmte Nachweispflichten gegenüber dem Gericht treffen und damit eine weitere Kontrollinstanz vorhanden ist. Missbrauchsfälle werden dadurch deutlich minimiert. Die Bestellung eines Berufsbetreuers verursacht aber auch Kosten, die je nach finanzieller Lage vom Betreuten selbst monatlich zu tragen sind.

c. Patientenverfügung

Grundsätzlich kann jeder aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses in eine Lage geraten, in der man selbst nicht mehr über ärztliche Eingriffe und die medizinische Behandlung entscheiden kann. Mit einer Patientenverfügung kann man selbst festlegen, wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Eine Patientenverfügung ist verbindlich von Ärzten umzusetzen, wenn die Behandlungssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurde. Einem Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten kann damit die schwere Last genommen werden, in einem solchen Fall für Sie zu entscheiden.

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