Katharina Trenz
Frau Rechtsanwältin Trenz berät Sie in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung, sowie im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht.
Das Familienrecht ist ein umfassendes und oft mit Emotionen belastetes Rechtsgebiet.
Scheidungen, Unterhaltsregelungen und die elterliche Sorge sind dabei Anliegen, die oft nur mit fachkundiger Hilfe bewältigt werden können.
Die Hauptaufgabe des Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren ist dabei die Klärung der Vermögensverhältnisse während der Ehezeit, sowie die Folgen der Ehescheidung und deren vermögensrechtliche Auswirkungen.
Auf Seiten des beratenden Rechtsanwalts bedarf es hier einer besonderen Sensibilität für die persönliche Situation des Mandanten, ohne dabei den klaren Blick auf die objektive Interessenlage zu verlieren.
In diesen oft schwierigen Lebenssituationen berate und begleite ich Sie bis zur Klärung aller Streitigkeiten mit besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Vorstellungen, Interessen und Bedürfnisse.
Ziel ist dabei immer, die für Sie beste Lösung zu finden. Dies kann die Möglichkeit einer einvernehmlichen Klärung, aber auch den konsequenten Weg vor Gericht bedeuten.
Eine einvernehmliche Ehescheidung, ohne Versorgungsausgleich und sonstige rechtliche Probleme, ist ab Antragstellung, je nach Terminlage beim Familiengericht, innerhalb von zwei bis drei Monaten realistisch.
Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwältin Trenz in vertraglichen Angelegenheiten aller Art und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beispielsweise durch Einzug offener Forderungen oder bei Streitigkeiten aus Kauf-, Werk- oder Darlehensverträgen.
Hier finden Sie weitergehende Infomationen zu meinen Tätigkeitsfeldern
Verwaltungsrecht
Baurecht
Beamtenrecht
Öffentliches Dienstrecht
Gewerberecht
Bildungsrecht