Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist im fünften Teil des BGB zu finden. Es regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. Innerhalb des Erbrechts wird zudem detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt. Oftmals kommt es im Falle des Versterbens des Erblassers zu Fragen über die Höhe des eigenen Erbteils, die Höhe des Pflichtteilsanspruches oder die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung.
Aufgrund der sehr detaillierten Regelungen, sollte bei auftretenden Problemen stets ein Rechtsanwalt für Erbrecht zur Hilfe genommen werden. Dieser besitzt das nötige Fachwissen und kann somit bei Rechtsschwierigkeiten eine echte Hilfe darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es inhaltlich um die Erstellung eines Testamentes geht oder um Streitigkeiten über die Erbfolge. Rechtsanwalt Lukas Lehnen steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbrecht beratend zur Seite und setzt Ihre Interessen für Sie durch. Den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht und die dazugehörigen erbrechtsbezogenen Prüfungen hat Rechtsanwalt Lukas Lehnen erfolgreich abgeschlossen. Somit besitzt er nachweisliche überdurchschnittliche Kenntnisse, die er für die erfolgreiche und effiziente Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten zielstrebig und zuverlässig einbringt. Darüber hinaus hat er als amtlich bestellter Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker weitreichenden Bezug zu sämtlichen erbrechtlichen Konstellationen und bringt seine hierdurch gewonnenen Erfahrungswerte effektiv in seine anwaltliche Tätigkeit ein.
Tätigkeitsfelder:
- gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche,
- Beratung und Vertretung zu Fragen der gesetzlichen Erbfolge,
- Beratung und Vertretung zu Fragen der gewillkürten Erbfolge,
- Geltendmachung von Erb- sowie Pflichtteilsansprüchen,
- Geltendmachung und Erfüllung von Auskunftsansprüchen,
- erbrechtliche Bezüge zum Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, Sozialrecht und Schuldrecht,
- Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz und Testamentsvollstreckung.