Fahrerlaubnisrecht und Cannabis

RA Buschauer hat den nun vom Saarländischen Oberverwaltungsgericht veröffentlichen Fall vertreten, bei dem es um die Frage ging, ob und unter welchen Umständen ein Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle führen kann. Im Ordnungswidrigkeitsrecht ist nun gesetzlich geregelt, dass kein Fahrverbot droht (§ 24 a Abs 2 S 3 StVG). Wann die Einnahme aus medizinischen Gründen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, ist damit nicht geregelt, außerdem nicht die verwaltungsrechtliche Frage, zu der die Entscheidung nun ergangen ist. Hier der Link zur veröffentlichten Entscheidung:

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=6514

 

Kategorie: Ralph Buschauer | von: Ralph Buschauer