Arzthaftungsrecht / Medizinrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Lehnen ist die Vertretung von Patienten, gegenüber Ärzten / Kliniken im Falle von Behandlungsfehlern. Es gehört zu den Verpflichtungen der Ärzte, die Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln und im Vorfeld mit ihnen Einvernehmen zu erzielen über die durchzuführende Therapie, wobei eventuelle Vorteile und Nachteile mit den Patienten zu besprechen sind. Verletzt der Arzt solche Pflichten so liegt hierhin eine fehlerhafte Behandlung. Dies muss dann bei der Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. über das Gericht geklärt werden. Üblicherweise wird ein Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen eingeholt um zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang Fehler gemacht wurden und welche Entschädigungsleistungen dem Patientin hierfür zustehen. Hier geht es in erster Linie um Schmerzensgeld, gelegentlich aber auch um Verdienstausfall oder sonstige Schäden. Sind Spätfolgen zu befürchten, so sollten die Ansprüche des Patienten durch einen entsprechenden Feststellungsantrag für die Zukunft gesichert werden.