Familienrecht

Rechtsanwältin Katharina Trenz, Ihre Anwältin im Familienrecht rund um Trennung und Scheidung.

Ich berate Sie rund um Trennung und Scheidung und unterstütze Sie bestmöglich bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Kommt es zwischen Eheleuten zu einer Trennung oder Scheidung, so bedeutet dies einen erheblichen Umbruch in der Lebensplanung zweier Menschen. Insbesondere treten in diesen Situationen Probleme auf, die sorgfältiger, anwaltlicher Beratung bedürfen.

Es sind Unterhaltsregelungen zu finden, Umgangskontakte zu organisieren und ggf. auch bezüglich der elterlichen Sorge Entscheidungen zu treffen. Letztlich ist auch das Scheidungsverfahren selbst  zusammen mit dem Versorgungsausgleich durchzuführen und ggf. sind in diesem Zusammenhang auch die vermögensrechtlichen Fragen zwischen den Eheleuten zu klären. So ist der Zugewinn zu bestimmen und das Vermögen auseinanderzusetzen, sowie Regelungen über eventuelle gemeinsame Schulden zu treffen. Ist gemeinsames Immobilieneigentum vorhanden sollte auch hier möglichst eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, bevor im schlimmsten Fall eine Zwangsversteigerung droht.

Dies macht die Einschaltung eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht notwendig, der sich in all diesen Rechtsgebieten bestens auskennt und durch zahlreiche Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung ist. Häufig hilft dies auch dabei, gerichtliche Verfahren zu vermeiden und mit außergerichtlichen Lösungen für beide Ehegatten tragbare Lösungen zu finden. Gerade in teilweise hochemotionalen familienrechtlichen Angelegenheiten ist eine einvernehmliche Lösung oft nicht nur für die Ehepartner selbst eine gute Entscheidung, sondern auch ein wichtiges Zeichen für gemeinsame Kinder.

Die Frage, ob bereits vor oder bei der Eheschließung ein Ehevertrag abgeschlossen werden soll, ist vor allem bei Selbstständigen oft ein wichtiger Faktor, damit im Falle einer Scheidung der Bestand der Firma nicht gefährdet wird. Scheidungsfolgenvereinbarungen, mit denen solche Fragen verbindlich geregelt werden können, sind auch nach einer Trennung noch möglich. Hier bin ich Ihnen bei der Erstellung gerne behilflich.

Im Zusammenhang mit der Trennung und/oder Scheidung sind folgende Ansprüche zu überprüfen und zu regeln  bzw. gerichtlich klären zu  lassen :

  • Kindesunterhalt
  • Trennungs- bzw. nachehelicher Ehegattenunterhalt
  • Erstellung Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Versorgungsausgleich
  • Namensrecht.

Ferner gewinnt auch die Frage des Unterhalts für bedürftige Eltern immer mehr an Bedeutung in der anwaltlichen Beratung. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Freibeträge unterhaltspflichtige Kinder haben, wie Altersschonvermögen zu berücksichtigen ist und welchen Einfluss das Einkommen des Ehepartners auf die Unterhaltsberechnung hat.

Ich berate Sie in diesen schwierigen Situationen gerne. Termine können sowohl vor Ort in unseren Kanzleiräumen, als auch telefonisch stattfinden.

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