Aktueller Hinweis von Rechtsanwalt Ralph Buschauer:

Die derzeitige Krise fordert uns alle heraus. Unser Arbeiten wird sich zumindest vorübergehend ändern müssen, ohne dass dies bei der Qualität der Arbeit Abstriche bedeuten wird. Wir arbeiten bisher ohne Einschränkungen, sind technisch gut aufgestellt, insbesondere unsere Akten vollständig digitalisiert, sodass wir ohne Einschränkungen auch dann weiterarbeiten können, wenn ein Arbeiten von außerhalb des Büros notwendig werden sollte. Im Interesse aller Beteiligten habe ich meine Mitarbeiter angewiesen, persönliche Vorsprachen auf das Notwendigste zu begrenzen. Termine und Vorsprachen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Ich bitte Sie im Interesse aller Beteiligten um Verständnis. Wir versenden Schriftsätze an Gerichte und Behörden ohnehin ausschließlich digital, sollten Sie dazu in der Lage sein, uns Unterlagen digital zur Verfügung zu stellen, ist dies fast ausnahmslos ausreichend. Wir benötigen idR keine Originale. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir für die Korrespondenz mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), über das die Korrespondenz mit Gerichten und Behörden erfolgt, nur das Format PDF verwenden. Sie helfen uns also, wenn Sie uns entsprechende Unterlagen als PDF-Datei zur Verfügung stellen und nicht Fotos, die etwa mit dem Smartphone aufgenommen worden sind. Diese sind in der Regel zu groß und ungenau und lassen sich nicht als Textdatei durchsuchen. Wir sind auch hier technischen in der Lage, Fotos in PDF-Dateien umzuwandeln, dies erfordert jedoch in Anbetracht der Vielzahl von E-Mails die uns erreichen einen erheblichen Aufwand, den wir möglichst vermeiden wollen. Für Smartphones stehen Scanner-Apps zur Verfügung, etwa vom Hersteller Adobe, die mit der Fotokamera des Handys das Erstellen von PDF-Dateien ermöglichen.  Auch am PC lassen sich Fotos und andere Formate in der Regel problemlos in eine PDF-Datei umwandeln, etwa mit der Druckoption oder vielen anderen Programmen.

Selbstverständlich können Sie uns auch Telefaxe senden (06851-9395044) oder Kopien in den Briefkasten einwerfen, wir verwandeln diese Post in PDF-Dateien.

Die Beauftragung in neuen Angelegenheiten erfolgt problemlos ebenfalls digital, formlos per E-Mail, Verkehrsunfallabwicklung über die Internetseite und dort das Schadenfix-Formular. Hier der Link dazu:  

https://www.schadenfix.de/st-wendel/Lehnen-Mandel-Buschauer/homepage/formular

Auch über die Online-Mandatsannahme ist eine Beauftragung in allen Angelegenheiten möglich. 

https://www.ra-micro-online.de/OnlineMandat/provide?q=4f37e94b-ca9e-47b7-a6e6-beab6b076a93&f=01

Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, auch E-Mails können von uns verschlüsselt übersendet werden.

In jedem Fall empfiehlt sich vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche uns allen gute Gesundheit. Diese ist durch keinen noch so erfolgreichen Prozess zu ersetzen.

Mit optimistischen Grüßen

Ralph Buschauer

Rechtsanwalt

Kategorie: Allgemein | von: Ralph Buschauer